faule Ausreden

Ein selbständiger Unternehmer hatte sich ein Firmenfahrzeug geleast. Den entsprechenden Leasingvertrag schloss der Unternehmer – wie gemeinhin üblich – mit der finanzierenden Autobank ab. An diesen Vertrag war eine sogenannte Restschuldversicherung gekoppelt, die bei Arbeitslosigkeit Krankheit oder Tod die Ratenzahlung übernehmen sollte. Darüber hinaus hatte der Unternehmer als Privatmann auch eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.

Als der Mann viel zu jung unverhofft starb, wollte seine Ehefrau die Restschuldversicherung für die ausstehenden Leasingraten in Anspruch nehmen und das Leasingfahrzeug dann zurückgeben. Das war jedoch schwieriger als gedacht!

Der Leasinggeber war – wenn auch erst nach langwierigen Verhandlungen – dazu bereit, das Fahrzeug gegen die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mehreren tausend Euro zurückzunehmen. Die Restschuldversicherung wollte dafür partout nicht einspringen. Die Begründung: Der Mann sei krank gewesen, deswegen greife eine Wartezeit.

Die Witwe suchte meinen Rat. Doch auch die Rechtschutzversicherung stellte sich quer. Die Begründung: Der Verstorbene sei privat versichert gewesen. Beim vorliegenden Sachverhalt handele es sich aber um einen Fall aus seiner beruflichen Tätigkeit.

Nachdem ich beiden Versicherern die Rechtsgrundlagen ihrer Verträge erklärt hatte, übernahm der Ratenversicherer die Kosten für die vorzeitige Fahrzeugrückgabe und die Rechtschutzversicherung hat mich bezahlt.