Selbstbehalt

Um die Versicherungsprämie niedrig zu halten, wird häufig ein Selbstbehalt vereinbart. Besonders in der Rechtsschutzversicherung ist es üblich, dass der Mandant – egal wie die Sache ausgeht – 150 € Selbstbehalt an seinen Anwalt zahlt. Auf diesen Kosten bleiben Sie bei mir nicht von vornherein sitzen!

Ich kenne das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers und wende es an. In etwa 90% meiner Fälle wurde nach Abschluss der Angelegenheit der Selbstbehalt vom Gegner erstattet.