Verjährung mal andersherum
Zugrunde lag eine klassische Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Beitragsdynamik. Das heißt der monatliche Beitrag wird – je nach Vereinbarung – jährlich um zwischen 3 und 10 Prozent erhöht. Ziel dieser Beitragsdynamik ist einerseits die Sparbeträge den finanziellen Möglichkeiten anzupassen, andererseits die Inflation auszugleichen und somit eine angemessene Rente zu erzielen.
Hier hatte die Versicherung entgegen der Vereinbarung die dynamische Beitragsanpassung schlichtweg vergessen. Meine Mandantin hat das erst nach Jahren bemerkt, als sie ihre Altersvorsorge auf den Prüfstand stellte. Wie jetzt die versäumte Ansparphase nachholen?
Dass die versäumte Beitragsdynamik rückwirkend in Kraft gesetzt wurde, hätte die Mandantin vielleicht noch allein erreichen können. Zum Glück hatte Sie aber mich beauftragt. Ich habe auch durchgesetzt, dass die Mandantin die erhöhten Beiträge nur für die vergangenen vier – nicht die gesamten zehn Jahre nachzahlen musste. Gute Beratung zahlt sich aus!