Leistungen

Vertretung von Versicherungsnehmern gegenüber Versicherern und Maklern

Der Versicherer zahlt nicht und behauptet, er sei zu Rücktritt oder gar Anfechtung berechtigt? Denn Sie hätten eine Erkältung nicht angegeben? Das werde ich für Sie überprüfen. Nicht jedes Verschweigen berechtigt zum Rücktritt, nicht jede Verharmlosung ist arglistig. Nicht jeder falsch ausgelesene ICD-Code bringt den Versicherungsschutz zu Fall.

Die vom Versicherer bemängelte fehlende Information haben Sie doch an Ihren Vermittler weitergegeben? Der wusste doch von Ihrer Krankengymnastik? Ich finde heraus, ob der Versicherer trotzdem für seinen Agenten haftet (Auge-und-Ohr-Rechtsprechung) oder ob der Vermittler als Makler dafür einstehen muss.

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